Dieses Gesetz regelt vor allem das Recht des Holz- und Streubezuges und die Weiderechte. Derartige Rechte werden vor allem dann zum Problem, wenn der belastete Grund zu Bauzwecken genutzt werden soll.
Wald- und Weideservitutengesetzsiehe auch Holz- und Streunutzungsrechte und Agrarrecht