Zur Abklärung der
Haftung für einen ärztlichen Kunstfehler und dessen Folgen, habe ich mehrere
gerichtliche Verfahren geführt und auch den Obersten Gerichtshof mehrmals
anrufen. Dabei ging es
zunächst um die Frage, ob überhaupt ein Kunstfehler gemacht wurde, in weiteren
Verfahren jedoch um die Ursächlichkeit des Kunstfehlers für den späteren Verlust
der Arbeitsstelle, weiters darum, ob Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld den
Verdienstentgang mindert, um die Berücksichtigung der aus der Verdienstengangszahlung
abzuführenden Einkommenssteuer und schließlich darum, wann die Geschädigte auch
bei fehlerfreier Operation arbeitsunfähig geworden wäre. Die Ansprüche
der Geschädigten konnten praktisch alle durchgesetzt werden.
Darüber hinaus habe ich mich mit medizinischen Fragen schon oft befasst, und zwar vor allem im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Körperverletzungen, wo es ja zu ähnlichen Schadensfolgen kommen kann, wie bei einem ärztlichen Kunstfehler.