DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
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Erbrecht:

Erbrecht gehört zum Kernbereich des sogenannten "Zivilrechts" und zählt daher sowohl auf der Universität als auch bei der Rechtsanwaltsprüfung zum Prüfungsstoff. In der Praxis erweist es sich freilich als sehr komplexe Materie, weil die Erben ja in die Rechtsverhältnisse der Erblasser eintreten, sodass im Zuge einer Vertretung eines Erben meist nicht nur erbrechtliche Fragen zu beurteilen sind, sondern zum Beispiel auch gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche, steuerrechtliche etc. Umgekehrt spielt das Erbrecht nicht nur nach einem Todesfall eine Rolle, sondern sollte zum Beispiel bei jeder größeren Schenkung, bei jeder Gesellschaftsgründung oder Umstrukturierung mitbedacht werden. 

gehören zu den Dienstleistungen, die in meiner Kanzlei häufig erbracht werden.