DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT 
        
        
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		Agrarrecht (Landwirtschaftsrecht):
Man bezeichnet mich immer wieder einmal als
Agrarrechtsexperte. Tatsächlich habe mit den Rechtsbereichen, welche die Landwirtschaft regeln, immer wieder zu tun. Dies
sind zum Beispiel: 
- das TFLG (Flurverfassungslandesgesetz, enthält
das Recht der Grundzusammenlegung und der
Agrargemeinschaften);
 
- TGO (Tiroler Gemeindeordnung, enthält unter
anderem Bestimmungen betreffend die Verwaltung und Nutzung des Gemeindeguts;
 
- WWSG (Wald- und Weideservitutengesetz);
 
- GSLG (Güter- und Seilwegelandesgesetz) Regelt
vor allem das Recht der landwirtschaftlichen Güterwege und der Almwege,
 
- das Höferechtsgesetz (regelt vor allem den
Verkauf von Grundstücken, die zu einem geschlossenen Hof gehören und das
bäuerliche Erbrecht Tirols)
 
- MOG (Marktordnungsgesetz, regelt vor allem das
Recht der sogenannten "Milchkontingente"). 
 
- Grundverkehrsgesetz
 
- das Recht der Dienstbarkeiten
 
- Grenzstreitigkeiten
 
- Jagdrecht
 
- Fischereirecht
 
- Forstrecht (vor allem die Bestimmungen betreffend
Rodungsbewilligung, Anspruch auf Deckungsschutz, Recht der Forstwege,
Teilungsbewilligungen für Grundstücke)
 
- Wasserrechtsgesetz, insbesondere die
Bestimmungen betreffend die Rechte an Privatgewässern, Quellschutzauflagen und
Entschädigung hiefür, Indirekteinleiterbestimmungen, besondere
Schadenersatzpflichten, Einräumung von Zwangsrechten und Entschädigung hierfür;
Bewilligungsvoraussetzungen;
 
- Naturschutzgesetz
 
- Enteignungsrecht